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Fakt vs. Mythos · Stand 25. 7. 2026

Verschwinden Cookie-Banner, weil der Browser das regelt?

In Meetings hört man es immer öfter: die Omnibus-Reform schafft Banner ab, Google regelt das in Chrome, Cookies sind ohnehin veraltet. Wir haben alle drei Behauptungen anhand von Primärdokumenten überprüft. Die Reform ist real — der Schluss ist jedoch das Gegenteil dessen, was behauptet wird. Unten steht jede Behauptung mit Datum und Quellenangabe.

3 Behauptungen 16 Quellen Geprüft am 25. 7. 2026

Zusammenfassung

Falsch
3. „Cookies sind veraltet, es kommt eine neue Technologie.“ Technisch richtig, rechtlich ohne Wirkung — das Gesetz sprach nie von Cookies →
Irreführend
Bestätigt
01

„Die Omnibus-Reform läuft, Banner wird es nicht mehr geben“

„Der Omnibus läuft, Cookie-Banner wird es nicht mehr geben, weil das die Browser regeln.“

— so hört man es in Meetings mit Agenturen
Falsch Die Reform gibt es. Die Abschaffung der Banner ist aus ihr herausgefallen.

Der Digital Omnibus ist ein echter Vorschlag. Die Kommission hat ihn am 19. November 2025 vorgelegt1 und verlagert die Cookie-Regeln aus der ePrivacy-Richtlinie direkt in die DSGVO — als neue Artikel 88a und 88b16. So weit hat die Agentur recht.

Der Unterschied liegt darin, was diese beiden Artikel tun. Banner ersetzt hätte erst Art. 88b — er hätte das Browsersignal für Verantwortliche rechtlich verbindlich gemacht. Art. 88a schafft Banner nicht ab, er verschärft sie.

Und genau Art. 88b hat der Rat der EU in seiner Position vom 18. Juni 2026 vollständig gestrichen56. Laut noyb und der Fachpresse nach Lobbyarbeit der Werbeindustrie; die Streichung unterstützten unter anderem Deutschland, Frankreich und Polen7.

  • 11. 2. 2025 Die Kommission zieht den Entwurf der ePrivacy-Verordnung zurück — nach acht Jahren Blockade im Rat. Der Weg über eine eigene Verordnung endet.9
  • 19. 11. 2025 Die Kommission legt den Digital Omnibus vor — Cookies wandern als Art. 88a und 88b in die DSGVO.1
  • 10. 2. 2026 EDSA und EDSB veröffentlichen die Gemeinsame Stellungnahme 2/2026: Die sechsmonatige Pause nach einer Ablehnung begrüßen sie, empfehlen aber zusätzlich eine maximale Gültigkeitsdauer der Einwilligung selbst.34
  • 18. 6. 2026 Der Rat der EU streicht Art. 88b — die einzige Bestimmung, die Banner durch ein automatisches Signal ersetzt hätte.56
  • heute Das Parlament hat zu Art. 88b keine Position bezogen, die Triloge laufen. Der finale Text wird Ende 2026 / Anfang 2027 erwartet; Art. 88a würde erst sechs Monate nach Inkrafttreten gelten.28
Was daraus folgt

Selbst wenn Art. 88b die Triloge wie durch ein Wunder überstünde, sprechen wir von einer Pflicht, die frühestens 2028 greifen würde — der Entwurf gab ihr 24 Monate Umsetzungsfrist. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert. Compliance mit Verweis auf den Omnibus aufzuschieben heißt, zwei Jahre lang gegen das Recht zu verstoßen, das heute gilt.

02

„Google löst das über den Browser“

„Banner muss man nicht angehen, Google löst das ohnehin über den Browser — Chrome kann das von selbst.“

— die häufigste Version des Mythos unter IT-Unternehmen
Falsch Google tut genau das Gegenteil — im Produkt wie in Brüssel.

Privacy Sandbox ist tot. Im April 2025 verwarf Google den Plan, in Chrome einen Prompt zu Third-Party-Cookies einzuführen, und beließ es bei den bestehenden Einstellungen. Im Oktober 2025 schaltete Google die verbliebenen Privacy-Sandbox-APIs ab — Topics, Protected Audience und Attribution Reporting — wegen geringer Nutzung1213. Übrig blieb nur eine Handvoll Kleinteile wie CHIPS.

Third-Party-Cookies bleiben in Chrome, ohne jeden Termin für eine Abschaffung13. Sieben Jahre wurde über eine „cookieless“ Zukunft gesprochen; am Ende hat sich nichts geändert.

Und die Pointe, die man laut aussprechen sollte: Google gehörte zu den Hauptlobbyisten dafür, das Browsersignal aus der Gesetzgebung zu streichen67. Die Behauptung „Google löst das im Browser“ ist das Gegenteil dessen, was Google tut.

Gegenargument, wenn jemand einwendet „dann regelt das eben das nationale Recht“

Deutschland hat ein solches Regime bereits im Gesetz. Die Einwilligungsverwaltungsverordnung gilt seit dem 1. April 202515 und ist genau das Modell „ein anerkannter Dienst verwaltet die Einwilligung statt eines Banners“. Nach über einem Jahr gibt es einen einzigen anerkannten Dienst — Consenter, anerkannt am 17. Oktober 202514. Die tatsächliche Abdeckung von Websites ist verschwindend gering. Selbst wo die Möglichkeit rechtlich besteht, verschwinden Banner nicht.

03

„Cookies sind veraltet, es kommt eine neue Technologie“

„Es zeichnet sich eine neue Technologie ab, Cookies sind veraltet — wir wechseln auf Server-Side und das Banner fällt weg.“

— die technische Version des Mythos
Irreführend Technisch richtig. Rechtlich ohne jede Wirkung.

Das Gesetz sprach nie von Cookies. Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie spricht vom Speichern von Informationen auf der Endeinrichtung und vom Zugriff auf dort gespeicherte Informationen. Das Wort „Cookie“ steht in dieser Bestimmung nicht. Sie ist technologieneutral — und zwar bewusst.

Der EDSA hat das ausdrücklich bestätigt. Die Leitlinien 2/2023 zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3, in der Endfassung am 16. Oktober 2024 angenommen, ordnen Tracking-Pixel, getrackte URLs, localStorage, Device Fingerprinting und Server-Side-Lösungen ausdrücklich dieser Bestimmung zu11. Sendet clientseitiger Code irgendetwas vom Endgerät an einen Server, ist das nach dem EDSA ein „gaining of access“.

Der Wechsel auf Server-Side-GTM, First-Party-Identifier oder Fingerprinting hebt die Einwilligungspflicht also nicht auf — er macht sie nur weniger sichtbar. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde ist das erschwerend, nicht mildernd: Es bedeutet, dass das Tracking weiterlief und sich nur schlechter nachweisen lässt.

Praktisch

Die Migration auf eine „cookieless“ Lösung ist ein technisches Projekt ohne rechtliche Wirkung. Verschwindet danach das Banner, ist die Website nicht moderner — sie ist rechtswidrig und zudem schwerer prüfbar. Der Test ist einfach: Wird vor der Einwilligung etwas vom Endgerät gelesen oder darauf geschrieben?

Beleg

Zeitleiste: was wirklich passiert ist

Die Chronologie ist hier entscheidend, denn sie ist das Argument. Jeder Schritt der letzten zwei Jahre führte weg von „Banner verschwinden“, nicht dorthin. Hervorgehoben sind die Punkte, die den Mythos unmittelbar widerlegen.

  • 16. Oktober 2024

    Der EDSA nimmt die Leitlinien 2/2023 zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 an

    Pixel, URL-Tracking, localStorage, Fingerprinting und Server-Side fallen unter dieselbe Regel wie Cookies.11

  • 11. Februar 2025

    Die Kommission zieht den Entwurf der ePrivacy-Verordnung zurück

    Nach acht Jahren Blockade im Rat. Die Reform verlagert sich woandershin.9

  • 1. April 2025

    In Deutschland tritt die Einwilligungsverwaltungsverordnung in Kraft

    Rechtsrahmen für anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung — das Modell „statt eines Banners“.15

  • April 2025

    Google verwirft den geplanten Chrome-Prompt zu Third-Party-Cookies

    Third-Party-Cookies bleiben, ohne Termin für eine Abschaffung.13

  • Oktober 2025

    Google schaltet die verbliebenen Privacy-Sandbox-APIs ab

    Topics, Protected Audience, Attribution Reporting — Grund: geringe Nutzung.12

  • 17. Oktober 2025

    Erster nach der deutschen EinwV anerkannter Dienst: Consenter

    Mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten. Bis heute der einzige.14

  • 19. November 2025

    Die Kommission legt den Digital Omnibus vor

    Cookies wandern in die DSGVO als Art. 88a (Einwilligungsregeln) und 88b (Browsersignal).1

  • 10. Februar 2026

    EDSA und EDSB veröffentlichen die Gemeinsame Stellungnahme 2/2026

    Sie unterstützen die Vereinfachung, warnen aber vor einer Absenkung des Schutzniveaus und vor Rechtsunsicherheit.3

  • 18. Juni 2026

    Der Rat der EU streicht Art. 88b aus dem Entwurf

    Die einzige Bestimmung, die Banner durch ein automatisches Signal ersetzt hätte, ist weg. Art. 88a bleibt im Text.56

  • 2026 – 2027

    Triloge, finaler Text, dann sechs Monate Vorbereitung

    Bis zum Inkrafttreten gelten die heutigen Pflichten unverändert.2

Fairerweise

Was der Omnibus wirklich ändert

Bestätigt Die Reform ändert etwas — in die entgegengesetzte Richtung, als behauptet wird.

Seien wir fair: Art. 88a in der aktuellen Fassung ist keine Kosmetik. Nach dem Entwurf und seiner Analyse in der Gemeinsamen Stellungnahme EDSA/EDSB3 bringt er:

  • Art. 88a Abs. 4 Ablehnung mit einem Klick — einfach und verständlich, mit einer Ein-Klick-Schaltfläche oder einem gleichwertigen Mittel.8
  • Art. 88a Abs. 4 Ein Verbot, sechs Monate lang erneut zu fragen, nachdem abgelehnt wurde, sofern sich die Verarbeitung nicht wesentlich ändert. Der EDSA begrüßt das und empfiehlt, zusätzlich eine maximale Gültigkeitsdauer der erteilten Einwilligung festzulegen.3
  • Art. 88a Abs. 3 Ausnahmen von der Einwilligung für die Übertragung einer Nachricht, einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst, die Sicherheit des Dienstes oder des Endgeräts und die aggregierte Reichweitenmessung.3
  • Messung Die Ausnahme für die Messung ist eng: ausschließlich First-Party, durch den Betreiber des eigenen Dienstes und nur zu dessen eigener interner Nutzung, ohne Weitergabe an Dritte.310
Vorsicht bei der Ausnahme für die Messung

Das ist der Teil, an dem sich Marketer zuerst festhalten. Nur lautet das Kriterium „ausschließlich zur eigenen internen Nutzung, ohne Weitergabe an Dritte“ — und GA4 sendet in der üblichen Einrichtung Daten an Google, das sie auch für eigene Zwecke nutzt. Nach dem Wortlaut der vorgeschlagenen Bestimmung fiele ein standardmäßig eingerichtetes GA4 nicht unter die Ausnahme. (Das ist unsere Lesart des Entwurfstextes, keine gefestigte Auslegung — der Entwurf ist noch kein geltendes Recht und Rechtsprechung dazu gibt es nicht.)

Kurz gesagt: Der Omnibus ist nicht das Ende der CMP, er ist ihre Spezifikation. Ablehnung mit einem Klick, sechs Monate Pause, Granularität und ein nachweisbarer Einwilligungsnachweis — all das muss technisch umgesetzt und protokolliert werden. Eine Website, die das heute nicht hat, wird nach der Reform ein größeres Problem haben, kein kleineres.

Auswirkung

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine Website betreiben

Die Pflichten haben sich nicht geändert und werden sich die nächsten zwei Jahre nicht ändern. Die Aufsichtsbehörde beurteilt den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung, nicht geplante Gesetzgebung.

Ein Aufschub mit Verweis auf den Omnibus ist die Entscheidung, rechtswidrig zu handeln — bewusst und mit schriftlicher Spur im Besprechungsprotokoll.

Wenn Sie eine Agentur sind

Die Empfehlung „das muss man nicht angehen, der Omnibus kommt“ ist eine fachliche Beratung, die den Kunden einem Bußgeld aussetzt. Die Verantwortung trägt dabei der Betreiber der Website — also der Kunde.

Die Verschärfung nach Art. 88a bedeutet zudem mehr Arbeit, nicht weniger. Wer sein Banner heute in Ordnung hat, erfüllt die Reform ohne Eingriff.

Wenn Sie Server-Side erwägen

Es ist ein legitimer technischer Schritt — aber kein rechtlicher. Die Einwilligung ist genauso erforderlich, sie lässt sich nur schlechter nachweisen und schlechter prüfen.

Die Kontrollfrage ist immer dieselbe: Wird vor der Einwilligung des Besuchers etwas von seinem Endgerät gelesen oder darauf geschrieben?

Belegt

Ressourcen

Die Kennzeichnung primär bedeutet ein Dokument der Institution, die in der Sache entscheidet oder sie herausgibt. Die übrigen sind Fachanalysen und Berichterstattung.

  1. Europäische Kommission — Digital Omnibus Regulation Proposal Primär19. 11. 2025 · digital-strategy.ec.europa.eu
  2. Europäisches Parlament — Legislative Train: The Digital Omnibus Regulation Proposal Primärlaufend aktualisierter Stand der Verhandlungen · europarl.europa.eu
  3. EDSA–EDSB Gemeinsame Stellungnahme 2/2026 zum Entwurf des Digital Omnibus (PDF) Primär10. 2. 2026 · edpb.europa.eu
  4. EDPB — Digital Omnibus: EDPB and EDPS support simplification while raising key concerns PrimärPressemitteilung, 2026 · edpb.europa.eu
  5. Digital Watch Observatory — EU drops browser-based cookie consent proposal from Digital Omnibus Sekundärzur Ratsposition vom 18. 6. 2026 · dig.watch
  6. PPC Land — EU Council drops cookie signal after Google lobbying Sekundärzur Ratsposition vom 18. 6. 2026 · ppc.land
  7. noyb — EU Member States (and Google) suddenly want to keep cookie banners! SekundärStellungnahme einer Bürgerrechtsorganisation · noyb.eu
  8. Osborne Clarke — Digital Omnibus reshapes EU cookie rules but leaves banner fatigue largely intact SekundärKanzleianalyse · osborneclarke.com
  9. Bird & Bird — Introduction to the European Commission's Digital Omnibus Package Sekundäreinschließlich der Rücknahme des ePrivacy-Verordnungsentwurfs · twobirds.com
  10. Taylor Wessing — The Digital Omnibus: cookies, consent and digital advertising SekundärKanzleianalyse · taylorwessing.com
  11. EDSA — Leitlinien 2/2023 zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie, v2.0 (PDF) PrimärEndfassung angenommen am 16. 10. 2024 · edpb.europa.eu
  12. Adweek — Google's Privacy Sandbox Is Officially Dead Sekundärzur Abschaltung der APIs im Oktober 2025 · adweek.com
  13. eMarketer — Google's Privacy Sandbox elimination ends the quest for a cookieless Chrome Sekundärzum Erhalt der Third-Party-Cookies · emarketer.com
  14. BfDI — Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach § 26 TDDDG Primärdeutsche Aufsichtsbehörde, Liste der anerkannten Dienste · bfdi.bund.de
  15. Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) — Volltext Primärin Kraft seit 1. 4. 2025 · gesetze-im-internet.de
  16. White & Case — GDPR under revision: Key takeaways from the Digital Omnibus Regulation proposal SekundärÜberblick über die Änderungen einschließlich Art. 88a und 88b · whitecase.com
Hinweis zur Überprüfung

Der Stand entspricht dem 25. Juli 2026. Der Digital Omnibus ist ein laufendes Gesetzgebungsverfahren — der Wortlaut der Artikel 88a und 88b kann sich in den Trilogen noch ändern. Solange der Text nicht angenommen ist, ist nichts davon verbindlich.

Die Aussage, dass der Rat am 18. 6. 2026 Art. 88b gestrichen hat, stützt sich auf zwei unabhängige Sekundärquellen, [5] und [6], die in Datum und Inhalt übereinstimmen; das Ratsdokument selbst war zum Zeitpunkt der Erstellung nicht öffentlich in konsolidierter Fassung verfügbar. Die übrigen Aussagen sind durch Primärdokumente belegt.

Und wie soll ein Banner aussehen, solange das heutige Recht gilt? 12 Regeln mit Verweis auf das Gesetz →

Dieser Überblick dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.