„Die Omnibus-Reform läuft, Banner wird es nicht mehr geben“
„Der Omnibus läuft, Cookie-Banner wird es nicht mehr geben, weil das die Browser regeln.“
— so hört man es in Meetings mit Agenturen
Der Digital Omnibus ist ein echter Vorschlag. Die Kommission hat ihn am 19. November 2025 vorgelegt1 und verlagert die Cookie-Regeln aus der ePrivacy-Richtlinie direkt in die DSGVO — als neue Artikel 88a und 88b16. So weit hat die Agentur recht.
Der Unterschied liegt darin, was diese beiden Artikel tun. Banner ersetzt hätte erst Art. 88b — er hätte das Browsersignal für Verantwortliche rechtlich verbindlich gemacht. Art. 88a schafft Banner nicht ab, er verschärft sie.
Und genau Art. 88b hat der Rat der EU in seiner Position vom 18. Juni 2026 vollständig gestrichen56. Laut noyb und der Fachpresse nach Lobbyarbeit der Werbeindustrie; die Streichung unterstützten unter anderem Deutschland, Frankreich und Polen7.
- 11. 2. 2025 Die Kommission zieht den Entwurf der ePrivacy-Verordnung zurück — nach acht Jahren Blockade im Rat. Der Weg über eine eigene Verordnung endet.9
- 19. 11. 2025 Die Kommission legt den Digital Omnibus vor — Cookies wandern als Art. 88a und 88b in die DSGVO.1
- 10. 2. 2026 EDSA und EDSB veröffentlichen die Gemeinsame Stellungnahme 2/2026: Die sechsmonatige Pause nach einer Ablehnung begrüßen sie, empfehlen aber zusätzlich eine maximale Gültigkeitsdauer der Einwilligung selbst.34
- 18. 6. 2026 Der Rat der EU streicht Art. 88b — die einzige Bestimmung, die Banner durch ein automatisches Signal ersetzt hätte.56
- heute Das Parlament hat zu Art. 88b keine Position bezogen, die Triloge laufen. Der finale Text wird Ende 2026 / Anfang 2027 erwartet; Art. 88a würde erst sechs Monate nach Inkrafttreten gelten.28
Selbst wenn Art. 88b die Triloge wie durch ein Wunder überstünde, sprechen wir von einer Pflicht, die frühestens 2028 greifen würde — der Entwurf gab ihr 24 Monate Umsetzungsfrist. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert. Compliance mit Verweis auf den Omnibus aufzuschieben heißt, zwei Jahre lang gegen das Recht zu verstoßen, das heute gilt.